Immobilie geerbt - Was nun? Die Nachlassregelung

Immobilienverkauf bei Hauserbschaft durch ImmobilienmaklerDie Nachlassregelung kann auf mehreren Aspekten basieren. So kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament bzw. keinen Erbvertrag aufgesetzt hat. Die gesetzliche Erbfolge regelt, welche Familienangehörigen - in welchem Umfang - erben. Liegt ein Testament vor, kann mitunter eine vererbte Immobilie zur Gänze an einen Erben oder anteilig an mehrere Angehörige aufgeteilt werden. Auch im Erbvertrag wird vom Verstorbenen zu Lebzeiten geregelt, wer nach dem Ableben das Objekt erben soll.

Möchte der Erbe oder auch die Erbengemeinschaft als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, genügt ein öffentliches Testament, welches dem Grundbuchamt vorgelegt werden muss. Ratsam ist es hingegen, auch einen Erbschein vorzulegen bzw. diesen im Vorfeld zu beantragen.

Eigennutzung, Verkauf oder Vermietung?

Wem die geerbte Immobilie am Herzen liegt, da es sich mitunter um das Elternhaus handelt, wird auch in Betracht ziehen, die Immobilie selbst für sich zu nutzen. Eine Entscheidung, die auch vom Gesetzgeber - bezogen auf steuerliche Abgaben - unterstützt wird. Bevor der Erbe jedoch die Entscheidung trifft, die Immobilie für sich zu nutzen, sollte er auf mögliche Kosten achten. Ist die Immobilie renovierungsbedürftig, wie hoch wären die Kosten für den Umzug und wie hoch ist mitunter die Summe, die er den anderen Erben ausbezahlen muss? In seltenen Fällen werden geerbte Immobilien auch vermietet. Typischerweise handelt es sich hier im Regelfall um sogenannte Mehrparteienhäuser. In vielen Fällen ist der Verkauf der Immobilie empfehlenswert. Im Endeffekt sorgt der Verkauf der Liegenschaft für die Problemlösung der Erbengemeinschaft. Im Rahmen des Verkaufs werden alle Erben ausbezahlt; die Erbengemeinschaft kann nach dem Verkauf der Immobilie wieder aufgelassen werden. Entscheidet sich die Erbengemeinschaft für den Verkauf, sollte dies ein professioneller Immobilienmakler übernehmen. Jener schätzt einerseits den Verkehrswert und kann andererseits - auf Grund langjähriger Erfahrung - sehr wohl auch auf verschiedene Interessenten zurückgreifen, sodass der Verkauf schnell über die Bühne gehen kann.


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Immobilienerbschaft und Nachlassregelung

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