Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei üblichen, in Deutschland angewandten, Wertermittlungsverfahren. Daneben gibt es noch das Sachwert- und das Ertragswertverfahren.
Dieses Verfahren wird üblicherweise bei der Ermittlung des Verkehrswertes unbebauter Grundstücke und Eigentumswohnungen verwendet.
Das Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll, wird mit Grundstücken aus dem gleichen Gebiet verglichen, welche ausreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen.
Hierzu zählen die Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksform und der Erschließungszustand. Sollten nicht genügend Vergleichsobjekte vorhanden sein, können auch Grundstücke vergleichbarer Gebiete zum Vergleich genutzt werden.